Kommissionsvertrag (Grundform der Warenverkaufskommission)

 Kommissionsvertrag

 Zwischen

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Kommittent 

und

YOLLDA.DE

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Kommissionär

 

wird folgender Kommissionsvertrag geschlossen:

 

 

  1. Gegenstand und Gewährleistung

 

(1)Der Kommissionär übernimmt es für den Kommittenten, die in der Anlage …. näher bezeichnete Ware (Kommissionsgut) zu verkaufen.

 

(2)Der Kommittent versichert, das er uneingeschränkter Eigentümer des in der Anlage ….. aufgeführten Kommissionsguts ist.

 

  1. Vertragsdauer

 

(1)Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 1 zum Monatsende  gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

(2)Nach Vertragsbeendigung hat der Kommissionär die noch in seinem Besitz befindliche Kommissionsware nebst überlassener Unterlagen dem Kommittenten zu übergeben.

 

 

III. Übergabe und Verwahrung

 

(1)Die Produkte stehen bei www.yollda.de online und wird vom Verkäufer selber versendet.

 

(2)Das Kommissionsgut verbleibt bis zur vertragsgemäßen Weiterveräußerung durch den Kommissionär nach den Vorgaben dieses Vertrages im Eigentum des Kommittenten. Der Kommissionär ist verpflichtet, das Kommissionsgut sorgfältig und getrennt von anderen Waren aufzubewahren sowie vor Beschädigung und Verlust zu schützen.

 

(3)Der Kommissionär ist verpflichtet, das Kommissionsgut ausreichend zu versichern.

  1. Verkaufsverpflichtung und Selbsteintritt

 

(1)Der Kommissionär verkauft das Kommissionsgut auf Rechnung des Kommittenten im eigenen Namen gemäß §§ 383 ff. HGB.

 

(2)Der Kommissionär wird das Geschäft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen. Er hat die Weisungen des Kommittenten zu befolgen und den Kommittenten unverzüglich über die Ausführung des Geschäfts unterrichten.

 

(3)Der Kommissionär hat die in Anlage ….. festgesetzten Mindestpreise und die in Anlage …. festgelegten Liefer – und Zahlungsbedingungen zu beachten. Eine Unterschreitung der Mindestpreise darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Kommittenten erfolgen.

 

(4)Die aus dem Ausführungsgeschäft entstehenden Forderungen werden hiermit sämtlich an den Kommittenten abgetreten. Der Kommissionär kann aber diese Forderungen selbst einziehen. Der Kommittent kann die Einziehungsermächtigung jederzeit widerrufen.

 

(5)Der Kommissionär wird den Namen des Kommittenten gegenüber dem Erwerber geheim halten, es sei denn, der Kommittent willigt hierzu ein.

 

(6)Der Kommissionär darf nur nach vorheriger Zustimmung des Kommittenten die Kommissionsware selbst erwerben.

 

 

  1. Provision

 

(1)Der Kommissionär erhält für den erfolgten Verkauf eine Provision von 15% des jeweiligen Bruttoverkaufspreises. Für nicht ausgeführte Geschäfte besteht kein Anspruch auf Provision.

 

(2)Mit der Provision sind sämtliche Kosten und Spesen des Kommissionärs abgegolten.

 

 

  1. Haftung

 

(1)Der Kommissionär haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

 

(2)Für Sach- und Rechtsmängel gelten in entsprechender Anwendung die Vorschriften des Kaufrechts.

 

 

VII. Sonstige Bestimmungen

 

(1)Der vorliegende Vertrag nebst zugehöriger Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.

 

(2)Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

 

(3)Dieser Vertrag wurde in 2 Exemplaren ausgefertigt.

 

 

VIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand

 

Die Parteien vereinbaren  als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

 

 

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Ort, Datum                                                                            Unterschrift Kommittent

 

 

 

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Ort, Datum                                                                            Unterschrift Kommissionär

 

 

Ansprechpartner:

 

Yollda

DND Consulting GmbH

Roseggerweg 15

71696 Möglingen

Telefon +41 79 196 79 85

E-Mail info@yollda.de

 

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